Agentur für Arbeit

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 113.000 Mitarbeitern (davon etwa 3.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene heißen Regionaldirektionen, auf lokaler Ebene Agenturen für Arbeit.

Quelle: Wikipedia

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