Exkurs:Kooperation mit Schulen bzgl. Eltern mit Migrationshintergrund

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In der Kooperation mit Schulen stellt es sich oft als förderlich heraus, wenn die Schulleitung die Kooperation mit der Elternarbeit des Jugendmigrationsdienstes zur „Chefsache“ erklärt. Es ist wichtig, dass innerhalb der Schule bereits eine interkulturelle Öffnung stattgefunden hat, noch stattfindet oder vielleicht durch die Kooperation beginnt. Wenn die Mitarbeitenden der Elternarbeit innerschulische Prozesse und Strukturen kennen, kann dies ebenfalls von Vorteil für die Kooperation sein.

Die Herausgabe von Kontaktdaten zu den Familien durch die Schule ist in der Regel aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen oft nicht möglich. Für eine Kontaktierung der Eltern muss daher ein sorgsamer und sicherer Umgang mit den privaten Daten gefunden werden. Dass einige Schulen beklagen, sie würden manche Familien – unabhängig ob mit oder ohne Migrationshintergrund – nicht erreichen, Eltern würden an Elternabenden oder bei anderen schulischen Veranstaltungen nicht teilnehmen, sollte keinesfalls als unüberwindbare Hürde hingenommen werden. Vielmehr sollte eine Ursachenforschung begonnen und die Kontaktaufnahme zur Familie versucht werden.

Eine entscheidende Voraussetzung in der Kooperation mit Schulen ist die wertschätzende Zusammenarbeit der Professionen. Diese ist besser möglich, wenn eine Vereinbarung darüber getroffen wird. Schriftliche Kooperationsverträge können dies unterstützen.


Zitat von Eltern: „Ich dachte, die Hauptschule ist die beste und einzig richtige Schule für meinen Sohn. Sie heißt doch auch Hauptschule. So wie Hauptstadt und Hauptstrasse doch auch die wichtigsten Städte und Straßen eines Landes sind. Ich wusste nichts von den anderen Möglichkeiten.

Siehe auch


Migrationshintergrund - Definition und Problematik

Wie erreiche ich Eltern mit Migrationshintergrund?

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